Sie als Kunde werden individuell, optimal und seriös mit unseren Dienstleitungen bedient und wir übernehmen für Sie bequem die Verantwortung zur Einhaltung der Reinigungsfristen und deren Datenablage, gemäss den gesetzlichen Vorschriften.
Die Gebäudeversicherung Luzern erteilte uns im April 2019 gestützt auf § 70 des Gesetzes über den Feuerschutz (FSG), die Bewilligung zur Ausführung von Kaminfegerarbeiten im Kanton Luzern. Die Feuerungsanlagen sind gemäss den Vorgaben der Verordnung (FSV) fachmännisch zu kontrollieren und wenn nötig zu reinigen.
In mehreren Gemeinden der Region Entlebuch sind wir für die feuerpolizeiliche Rohbaukontrolle zuständig und führen administrative und koordinative Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebenen Feuerungskontrolle.