Kaminfeger
Um im Kanton Luzern als Kaminfeger tätig zu sein, braucht es eine Bewilligung durch die Gebäudeversicherung Luzern. Mit der Bewilligung ist der Kaminfeger berechtigt, Kaminfegerarbeiten (Reinigung und periodische Feuerschau) auszuführen oder durch seine Angestellten ausführen zu lassen. Die Rechte und Pflichten sind im Gesetz über den Feuerschutz in den Artikeln §§ 71-81 und 89 geregelt.
Zur Gewährung der Personensicherheit und des Brandschutzes unterstehen wärmetechnische Anlagen einer besonderen Aufsicht durch den Kaminfegermeister. Sie müssen entsprechend der Beanspruchung in regelmässigen Zeitabständen kontrolliert sowie sorgfältig und gründlich gereinigt werden. Durch die Kontrolle und Reinigung sollen Personensicherheit und Brandschutz garantiert sowie Lufthygiene, Energieeffizienz und Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen und Einrichtungen gewährleistet werden.