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Unsere Dienstleistungen

Kaminfeger

Um im Kanton Luzern als Kaminfeger tätig zu sein, braucht es eine Bewilligung durch die Gebäudeversicherung Luzern. Mit der Bewilligung ist der Kaminfeger berechtigt, Kaminfegerarbeiten (Reinigung und periodische Feuerschau) auszuführen oder durch seine Angestellten ausführen zu lassen. Die Rechte und Pflichten sind im Gesetz über den Feuerschutz in den Artikeln §§ 71-81 und 89 geregelt.
Zur Gewährung der Personensicherheit und des Brandschutzes unterstehen wärmetechnische Anlagen einer besonderen Aufsicht durch den Kaminfegermeister. Sie müssen entsprechend der Beanspruchung in regelmässigen Zeitabständen kontrolliert sowie sorgfältig und gründlich gereinigt werden. Durch die Kontrolle und Reinigung sollen Personensicherheit und Brandschutz garantiert sowie Lufthygiene, Energieeffizienz und Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen und Einrichtungen gewährleistet werden.

Brandschutz

Im Rahmen der Konzession für Kaminfegerarbeiten führen wir gemäss den Vorgaben der Verordnung (FSG) und der Weisung «Periodische Feuerschau» der Gebäudeversicherung Luzern Feuerschauaufgaben durch. Wir sind verpflichtet, die Feuerungs- und Abgasanlagen, die Aufstellräume und die Lagerung der Brennstoffe anlässlich der Reinigung auf die Einhaltung der Vorschriften betreffend den Feuerschutz zu kontrollieren und die Behebung der Mängel sicherzustellen. Mehrere Gemeinden in der Region Entlebuch haben uns für die Rohbaukontrolle von Feuerungs- und Abgasanlagen beauftragt. Für die Sicherheit der Gebäude und der sich darin aufhaltenden Personen ist es sehr wichtig, dass neue oder abgeänderte Feuerungs- und Abgasanlagen zu Beginn konsequent und fachmännisch bezüglich Sicherheit überprüft werden.

• Wir sind Ansprechpartner der Heizungsinstallateure, Kaminbauer, Architekten und Bauherren bei anlagetechnischen Fragen zu Feuerungs- und Abgasanlagen.

• Wir sind Ansprechpartner der Feuerwehr, der Brandermittler und der Justiz bei Fragen zu Feuerungsanlagen.

Feuerungskontrolle

Die Feuerungskontrolle leistet einen Beitrag zum Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen und schützt Boden und Luft vor schädlichen oder lästigen Verunreinigungen (vgl. Luftreinhalte-Verordnung). Gut gewartete Anlagen schonen die Umwelt und das Budget der Anlageninhaber. Wir sind in mehreren Gemeinden der Region für die administrativen und koordinativen Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebenen Feuerungskontrolle zuständig und führen die Fachstelle Feuerungskontrolle Region Entlebuch. Wir führen amtliche Feuerungskontrollen an Öl-, Gas,- und Holzfeuerungen durch.

Beratung

Profitieren Sie von unserer breiten Erfahrung mit einer Vielzahl verschiedener Energielösungen. Wir beraten sie gerne neutral in Sachen wärmetechnische Anlagen.

Schutzraumkontrollen

Die gesetzlichen Grundlagen sehen für jede Einwohnerin und jeden Einwohner einen Schutzplatz in der Nähe des Wohnortes vor. Schutzräume werden periodisch (alle 10 Jahre) durch die Behörden auf deren Funktionalität kontrolliert. Das Ziel der Werterhaltung ist die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Schutzräume. Im Auftrag von Kantonen oder Gemeinden führen wir die periodischen Schutzraumkontrollen (PSK) durch und stellen die technische Einsatzbereitschaft der Schutzräume für Notfälle sicher.

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Grau Kaminfeger AG
Renggstrasse 12
6162 Entlebuch

041 481 01 06
grau@bluewin.ch